Datenschutz & IT-Sicherheit

Übersicht zu AVV & technischen und organisatorischen Maßnahmen

Wenn EDV-Fix Kundensysteme betreut, können Zugriffe auf personenbezogene Daten nicht immer ausgeschlossen werden. Diese Seite beschreibt mögliche AVV-Regelungsbausteine und TOM als unverbindliche Grundlage für die Abstimmung im konkreten Auftrag.

Hinweis: Diese Seite ist weder ein abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) noch eine verbindliche oder abschließende TOM-Anlage. Sie belegt nicht, dass jede genannte Maßnahme in jedem Auftrag eingesetzt wird. Datenschutzrollen, Weisungen, Unterauftragnehmer und tatsächlich anwendbare Schutzmaßnahmen werden vor Leistungsbeginn anhand von Auftrag, Systemlandschaft und Risiko festgelegt und erforderlichenfalls in einem AVV dokumentiert.

Auftragsverarbeitung

Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, wenn EDV-Fix personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet oder Zugriff darauf erhält.

Schutzmaßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen zu Zugriff, Protokollierung, Backup, Verschlüsselung und Löschung.

Nachvollziehbarkeit

Klare Weisungen, dokumentierte Arbeiten und sichere Übergabe von Zugangsdaten.